EMV wurde von den internationalen Zahlungssystemen Europay, MasterCard und VISA mittels Chiptechnologie entwickelt.
EMV ist der gültige Standard und soll den Zahlungsverkehr mit Debit- und Kreditkarten an POS-Terminals und Geldautomaten noch sicherer machen.
Durch kryptographische Verschlüsselungsverfahren werden die Daten auf dem Chip vor fremdem Zugriff geschützt. Für Händler, die Kartenzahlungen akzeptieren wollen, bedeutet die EMV-Migration vor allem, dass sie ein EMV-fähiges Terminal benötigen, um SEPA-Kartenzahlungen in Ihrem Geschäft durchzuführen.
Die Umstellung auf TA 7.0
Der Zentrale Kreditausschuss (ZKA) schrieb bis 2014 allen Netzbetreibern die Terminal-Umstellung auf EMV-Fähigkeit im Rahmen des „Technischen Anhangs 7.0 zum Netzbetreibervertrag“ (kurz: TA 7.0) vor.
Bis zum 31. Dezember 2010 mussten europaweit alle POS-Terminals auf die EMV Chipverarbeitung umgestellt sein.
In Deutschland durften seit dem 1. Oktober 2009 nur Terminals installiert werden, die mindestens die Spur2-VerarbeitUng gemäß TA 7.0–Anforderung erfüllen.
Für bestehende Terminals hatte der ZKA im Konsens mit den Netzbetreibern die Umstellung für die Spur2–Verarbeitung vom 30. September 2009 auf den 30. Juni 2010 verlängert.
Seit dem 25.02.2013 ist nun die Magnetstreifenverarbeitung in den POS-Terminals abgeschaltet. Dies führt bei fehlerhaften Transaktionen durch Chip-Fehler (Fallback) in unserem Netzbetrieb zum Antwortcode 40 (Funktion nicht unterstützt).
ELV- und OLV-Transaktionen sind hiervon nicht betroffen und können weiterhin wie gewohnt abgerechnet werden.
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