Händlerbedingungen
seit 01.11.2014
Für Kartenzahlungen mittels electronic cash, das heißt mit PIN-Eingabe ergaben sich ab dem 1. November 2014 einige Änderungen. Als Folge kann ich deinem Unternehmen für diese Kartenzahlungen noch attraktivere Konditionen anbieten.
1. Neue Händlerbedingungen
Hierzu wurden die bisher für dich gegenüber den kartenausgebenden Zahlungsdienstleistern („Banken“) geltenden „Händlerbedingungen – Bedingungen für die Teilnahme am electronic cash-System der deutschen Kreditwirtschaft“ („Händlerbedingungen“) angepasst. Die neu gefassten Händlerbedingungen kannst du im Menü oben abrufen. Die neuen Bedingungen traten zum 1. November 2014 in Kraft.
2. Neue, besonders günstigere Konditionen
Die neue Ziffer 6 der Händlerbedingungen sieht prinzipiell vor, dass die Autorisierungspreise für electronic cash Transaktionen zwischen den Banken und den Unternehmen ausgehandelt werden. Du musst deshalb theoretisch mit allen Banken neue Autorisierungspreise verhandeln! Da dies aufgrund der vielen Banken und Unternehmen auf beiden Seiten unmöglich umzusetzen ist, dürfen sich sowohl Banken als auch Unternehmen jeweils durch sogenannte Konzentratoren vertreten lassen, die dann miteinander verhandeln.
Mein Autorisierungspreis seit 1. Dezember 2015:
0,20% vom Umsatz
RS POS Serviceentgelt:
0,02% vom Umsatz, aber mindestens 1 Cent
Der Autorisierungspreis gilt bei Genehmigung für eine Laufzeit von 2 Jahren als vereinbart und verlängert sich danach jeweils um weitere 12 Monate, sofern er nicht mit einer Frist von 6 Monaten zum jeweiligen Laufzeitende gekündigt wird. Ich können den neuen Preis allerdings nur so lange aufrechterhalten, wie das sog. Leistungsbestimmungsrecht von den Banken auf meinen kooperierenden Netzbetreiber übertragen ist. Sollte dieses nicht mehr der Fall sein, müssen ich mir für diesen Fall ein außerordentliches Kündigungsrecht einräumen.
3. Übersichtliche Preisstruktur – transparent und vergleichbar
Um die Abrechnung der Autorisierungspreise für dich und mich zu vereinfachen und um für dich vergleichbare, transparente Konditionen zu erreichen, biete ich dir für sämtliche Banken einen einzigen Autorisierungspreis an.
Hierzu haben die Banken dem mit mir kooperierenden Händlerkonzentrator bereits das Recht eingeräumt, die mit den Banken ausgehandelten Entgelte im Wege einer Mischkalkulation zusammenzuführen und den von dir zu zahlenden Autorisierungspreis für die Banken einheitlich festzulegen. Dabei wurden die von den Banken angebotenen Preise zunächst nach dem zu erwartenden Umsatz gewichtet.
Dann wurden unter Berücksichtigung der wirtschaftlichen und rechtlichen Risiken der dir angebotene Preis als eine Art Mittelwert festgelegt